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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen.
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Willkommen im FAQ-Bereich der Energie Sachsenheim! Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unseren Service, unsere Produkte oder den Wechsel zu uns. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Erfahrung mit uns reibungslos verläuft und Sie alle Informationen erhalten, die Sie benötigen. Stöbern Sie durch unsere Antworten, um mehr über uns zu erfahren.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen.
Welche Vorteile ergeben sich durch einen Wechsel zur Energie Sachsenheim?
Die Energie Sachsenheim bietet Ihnen als Ökostromanbieter neben reinem Naturstrom und Erdgas eine Netto-Preisgarantie* für Strom und für Gas. Damit können Sie die Nutzung und Produktion nachhaltiger Energie vorantreiben und haben dabei Planungssicherheit für das eigene Haushaltsbudget.
*Dauert die Preisgarantie länger als die Vertragslaufzeit, bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Stromanbieter auch während der Laufzeit der Preisgarantie ausdrücklich vorbehalten.
Woher kommt der Sachsenheimer Strom?
Unser Sachsenheimer Strom wird in zertifizierten Wasserkraftanlagen produziert.
Woher weiß ich, dass die Energie Sachsenheim mir "echten" Naturstrom bietet?
Ökostrom ist nicht immer gleich Ökostrom. Wer „echten“ Naturstrom beziehen möchte, sollte auf die Gütesiegel der jeweiligen Ökostromanbieter achten. Diese geben sowohl über Herkunft als auch über die Zusammensetzung der Energie Auskunft. Unser Sachsenheimer Strom wird in zertifizierten Wasserkraftanlagen produziert. Unser aktuelles ÖKOSTROMZERTIFIKAT können Sie auf unserer Homepage ansehen.
Wie setzt sich der Preis für Sachsenheimer Strom zusammen?
Grundsätzlich wird der Strompreis von staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen beeinflusst. Diese sind die EEG Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage nach § 19, die abLa-Umlage, Mehrwertsteuer, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.
Dazu kommen die Kosten für die Netzinfrastruktur, die über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt werden. Außerdem entstehen Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen.
Wie funktioniert der Wechsel zur Energie Sachsenheim?
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Sachsenheim läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie bei uns Ihren neuen Naturstrom- und/ oder Erdgasvertrag abschließen. Dazu lassen wir Ihnen Ihr Vertragsangebot gerne per E-Mail oder Post zukommen. Sie unterzeichnen und die restliche Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Ökoenergieanbieter vor Ort.
Wie funktioniert der Wechsel zur Energie Sachsenheim?
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Sachsenheim läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie bei uns Ihren neuen Naturstrom- und/ oder Erdgasvertrag abschließen. Dazu lassen wir Ihnen Ihr Vertragsangebot gerne per E-Mail oder Post zukommen. Sie unterzeichnen und die restliche Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Ökoenergieanbieter vor Ort.
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein. An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
Was ändert sich ab dem 06. Juni 2025 beim Lieferantenwechsel?
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.
Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung benötigt?
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Betrifft die neue Regelung auch Gasverträge?
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.
Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
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